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Beitragsordnung

 

Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und für die Mitglieder nachvollziehbar zu gestalten, beschließt der Verein Inselhunde Schöneberg e. V. auf der Grundlage der Satzung in ihrer aktuell gültigen Fassung in der Mitgliederversammlung vom 15.09.2024 folgende Beitragsordnung, die alle bisherigen Versionen dieser Beitragsordnung ab sofort ersetzt.

1. Mitgliedsbeitrag


wird gemäß Satzung §9.6 jährlich neu festgelegt und beträgt pro Jahr  -  36,00

Ab dem 1. januar 2025 beträgt der Mitgliedsbeitrag  -  40,00
 

2. Verwaltungskosten

Postalischer Versand von Dokumenten in Papierform  -  2,50

Postalischer Versand via Einwurf Einschreiben  -  3,50

Postalischer Versand via Einschreiben + Rückschein   -  6,00

Mahngebühr auf offenen Posten  -  5,00 €

Gebühr für Lastschriftrückläufer -  3,00

Gebühr für die Einholung von Adressauskünften  -  25,00

3. Nichtgeleisteter Arbeitseinsatz

 Der nichtgeleistete Arbeitseinsatz ist gemäß Satzung (§ 5.9) geregelt. 

4. Fälligkeit


Die in dieser Beitragsordnung geregelten Gebühren und sonstige Zahlungsverpflichtungen sind gemäß der Zahlungsfrist der Rechnung, in welcher diese aufgeführt sind, zur Zahlung fällig.
 

5. Änderungen


Änderungen dieser Beitragsordnung sind grundsätzlich nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung zulässig. Ändern sich Beträge, die von Dritten abhängig sind (z.B. Versandgebühren), ist der Vorstand berechtigt, den entsprechenden Eintrag auch ohne Beschluss der Mitgliederversammlung anzupassen. Die Mitglieder des Vereins sind dann entsprechend über die Anpassung zu informieren.

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